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Änderungen der Energieeinsparverordnung zum 01.05.2014 (EnEV2014)

 

Der Energieausweis wird Pflicht! Was ändert sich für Sie?

Am 01.05. trat die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 in Kraft.
Verkäufer und Vermieter von Wohneigentum sind von nun an verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen, welcher spätestens beim Besichtigungstermin vorliegen muss. Ansonsten drohen Bußgeldstrafen.

Doch wer stellt einen solchen Energiepass aus und wie hoch sind die Kosten?
Benötigen Sie einen bedarfsorientierten oder verbrauchsorientierten Ausweis?

Im Zusammenhang mit der neuen EnEV 2014 gibt es viele Fragen.
Wir beraten Sie gern und geben für Sie GAS!